Berufsfachschule - Dreijähriger Bildungsgang Büchsenmacher
Ziel der Ausbildung:
- vorrangig Erstausbildung
 - Berufsausbildung zum Staatlich geprüften Büchsenmacher
 - auf Antrag des Schülers Prüfung durch die Handwerkskammer möglich
 
Aufnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss
Dauer der Ausbildung:
3 Jahre
Ablauf der Ausbildung:
Theoretischer und fachpraktischer Unterricht in Blockwochen und 14 Wochen Betriebspraktikum
Ausbildungsinhalte:
Allgemeiner Unterricht
- Deutsch
 - Religion/Ethik
 - Sozialkunde
 - Sport
 
Fachtheoretischer Unterricht:
1. Ausbildungsjahr:
- Wirtschaftslehre
 - Englisch
 - Lernfeld 1 Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
 - Lernfeld 2 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
 - Lernfeld 3 Herstellen von einfachen Baugruppen
 - Lernfeld 4 Warten technischer Systeme
 
2. Ausbildungsjahr:
- Wirtschaftslehre
 - Englisch
 - Lernfeld 5 Anpassen und Montieren von Waffenteilen
 - Lernfeld 6 Analysieren und Herstellen von Einzelladern
 - Lernfeld 7 Analysieren und Herstellen von Mehrladern
 - Lernfeld 8 Analysieren und Herstellen von Kipplaufwaffen
 
3. Ausbildungsjahr:
- Wirtschaftslehre
 - Englisch
 - Lernfeld 9 Analysieren und Herstellen von Kurzwaffen
 - Lernfeld 10 Waffen nach Kundenwunsch spezifizieren
 - Lernfeld 11 Waffen pflegen, warten und instandsetzen
 - Lernfeld 12 Prüfen, Einstellen und Einschießen von Waffen
 
Fachpraktischer Unterricht:
1. Ausbildungsjahr:
- Grundausbildung Metall
 - Arbeit an Luftdruckwaffen
 - Maschinenkurs
 
2. Ausbildungsjahr:
- Herstellung weißfertiger Waffen aus Einzelteilen
 - Montage/Demontage von Kurzwaffen
 
3. Ausbildungsjahr:
- Schäfterarbeiten
 - Zielfernrohrmontagen
 - Reparatur von Jagd- und Sportwaffen an schuleigenen Waffen
 
Wege nach der Ausbildung:
- Eintritt in das Berufsleben als Büchsenmacher
 - Meisterausbildung
 - Technikerausbildung
 
Anmeldung zur Ausbildung bis 31. März des jeweiligen Jahres mit folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
 - tabellarischer Lebenslauf
 - Kopie aller vorhandenen Abschlusszeugnisse
 - Einverständniserklärung der Eltern
 - Führungszeugnis nach § 30 BZRG
 - Ärztliches Attest
 
Hinweis:
Berufsfachschüler erhalten keine Ausbildungsvergütung. Ausbildungsbeihilfe wird nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gewährt.
Die Kosten für eine Erstausstattung sind einzukalkulieren und gliedern sich wie folgt:
- 850,00 € für Werkzeuge
 - 250,00 € Büchergeld
 - 100,00 € für Arbeitsschutzbekleidung
 
